NAVIGO Deutschland
Zurück zu Einblicke

Navigator · Einreise & Arbeiten

Was bedeutet „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“?

Relevant fürArbeitgeberFachkräfte

Kurz erklärt

§ 81a AufenthG ermöglicht einem Arbeitgeber, mit Vollmacht der zukünftigen Fachkraft ein koordiniertes Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde anzustoßen.

Wer steht dahinter?

§ 81a des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Das Verfahren läuft über die zuständige Ausländerbehörde; beteiligt sind je nach Fall Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretung (Visum).

Wichtig / Kontext

Typischer Ablauf: Vollmacht → Ausländerbehörde → ggf. Anerkennung → Bundesagentur für Arbeit → Vorabzustimmung → Visumantrag. „Beschleunigt“ bedeutet nicht garantiert.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber kann das Verfahren mit Vollmacht der Fachkraft selbst anstoßen und koordiniert ablaufen lassen. „Beschleunigt“ bedeutet nicht garantiert.

Was bedeutet das für Fachkräfte?

Die Fachkraft bevollmächtigt den Arbeitgeber; der Visumantrag folgt nach der Vorabzustimmung. Anerkennung kann Teil des Verfahrens sein.

Passende NAVIGO-Seite

Für Arbeitgeber

Fragen zu Ihrem konkreten Fall?

Der Navigator ersetzt keine Beratung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation – als Fachkraft, Arbeitgeber oder Institution.