Navigator · Anerkennung
Kann ich bereits in Deutschland arbeiten, während meine Anerkennung läuft?
Kurz erklärt
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht qualifizierte Beschäftigung und die Durchführung des Anerkennungsverfahrens nach der Einreise.
Wer steht dahinter?
Ein Aufenthaltsweg des deutschen Fachkräfteeinwanderungsrechts. Träger des Verfahrens sind Arbeitgeber und Fachkraft gemeinsam; die Anerkennung selbst erfolgt weiterhin durch die zuständige Anerkennungsstelle.
Wichtig / Kontext
Erforderlich sind u. a. ein konkretes Arbeitsplatzangebot, eine geeignete im Ausbildungsstaat anerkannte Qualifikation und grundsätzlich mindestens A2-Deutsch. Die Anerkennung entfällt nicht.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Erforderlich ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot; das Anerkennungsverfahren wird nach der Einreise durchgeführt – die Anerkennung entfällt nicht.
Was bedeutet das für Fachkräfte?
Qualifizierte Beschäftigung ist bereits möglich, während die Anerkennung läuft. Voraussetzungen sind u. a. eine im Ausbildungsstaat anerkannte Qualifikation und grundsätzlich mindestens A2-Deutsch.
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